- Bei der Buchung von Dienstleistungen für Events kann der Vertrag vom Kunden bis spätestens bis drei Monate vor dem geplanten Event ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
- Außerhalb dieses Zeitraums ist eine Auflösung durch den Kunden im Rahmen einer einseitigen Erklärung nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis ein Monat vor dem Eventtermin: 25 % vom Auftragswert
- bis zwei Wochen vor dem Eventtermin: 50 % vom Auftragswert
- bis eine Woche vor dem Eventtermin: 75 % vom Auftragswert
- in der letzten Woche vor dem Eventtermin: 90 % vom Auftragswert
Gegebenenfalls können diese individuell abgestimmt werden. Bei Verschiebung eines Events sprechen Sie uns diesbezüglich bitte persönlich an.